Den schwammigen Begriff des Schulfriedens kenne das niedersächsische Schulrecht bislang nicht; er sei zu ungenau, um daran Maßnahmen zu knüpfen, sagte Mahrenholz.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.01.2004)
Er griff damit gleich zum zweithärtesten Mittel, das die Richtlinie ihm zur Rettung des Schulfriedens und des Erziehungsauftrages in die Hand gibt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)