Nach dem Bundessozialhilfegesetz steht behinderten Kindern auch dann ein Schulhelfer zu, wenn die "Lebenshilfe" diesen aus Kostengründen ablehnt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Eine Weiterbeschäftigung aller 30 Schulhelfer ist nur durch den Einsatz höherer Kosten möglich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)