Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 16 Jahre sind, besuchen die hiesigen Schulen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Schulpflichtige Kinder würden berücksichtigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Im Vorjahr waren nach Erkenntnissen der Behörde knapp 800 Schulpflichtige in der Hansestadt dem Unterricht über Wochen und Monate ferngeblieben.
( Quelle: DIE WELT 2000)