Schultereckgelenks

  1. Hierbei wäre die Sprengung des Schultereckgelenks im Röntgenbild sichtbar geworden und hätte sich die Indikation zu einem operativen Eingriff zwecks Abwendung von Dauerbeeinträchtigungen ergeben, wie sie nunmehr bei dem Kl. eingetreten seien. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)