Der Gesetzgeber versteht das Beratungskonzept als Erfüllung seiner Schutzaufgabe - obschon dieses Konzept die Tür auch zur Abtreibung öffnet.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Er versucht, eine staatliche Schutzaufgabe zu privatisieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)