Wenn die Stadt auf den Schutzauflagen bestehe, wären so umfangreiche Umbauten nötig, dass sich seine Firma mit ihren 70 Mitarbeitern nach einem neuen Standort umsehen müsse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2001)
Artikel 9, Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes sei zu entnehmen, daß ein privates Vorhaben "nicht durchgeführt" werden könne, wenn für die benachbarten Grundstücke Gefahren oder Nachteile entstünden, die durch Schutzauflagen nicht vermieden werden könnten.
( Quelle: Junge Welt 2000)