Dem Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG trägt das geltende Mutterschutzrecht durch Kündigungsverbote Rechnung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Alltag wird der von Karlsruhe geforderte Schutzauftrag des Staates für die Familien nur unvollkommen erfüllt, nach dem Sparbeschluß mehr denn je.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)