Schutzauftrag

  1. Dem Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG trägt das geltende Mutterschutzrecht durch Kündigungsverbote Rechnung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Im Alltag wird der von Karlsruhe geforderte Schutzauftrag des Staates für die Familien nur unvollkommen erfüllt, nach dem Sparbeschluß mehr denn je. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)