Die Richter stellten fest, dass in diesem Fall die Schutzbestimmung nicht greifen kann, weil das Geschäft nicht redlich war.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.08.2005)
Die Angler verlangten, die seit 1979 geltende Schutzbestimmung für Kormorane aufzuheben und den Bestand zu beschränken.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)