Solange der Rasenmäher mit seitlichen Schutzblechen ausgestattet ist und der Wiesenpfleger das Terrain vorher auf größere Flugobjekte überprüft hat, sei der Kommune nichts vorzuwerfen.
( Quelle: Handelsblatt vom 23.06.2005)
Normale Fahrräder, solche mit Lichtern und Schutzblechen und einem Einkaufskorb vor dem Lenker.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.08.2001)