Schutzblechen

  1. Solange der Rasenmäher mit seitlichen Schutzblechen ausgestattet ist und der Wiesenpfleger das Terrain vorher auf größere Flugobjekte überprüft hat, sei der Kommune nichts vorzuwerfen. ( Quelle: Handelsblatt vom 23.06.2005)
  2. Normale Fahrräder, solche mit Lichtern und Schutzblechen und einem Einkaufskorb vor dem Lenker. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.08.2001)