Wegen der kühlen Temperaturen, der dem Wetter nicht angemessenen Bekleidung und seiner Uneinsichtigkeit wurde der Trunkenbold von den Beamten in Schutzgewahrsam genommen.
( Quelle: Frankenpost vom 30.08.2005)
Und wer in der Exekutive mit Störerfestnahmen, Vorführungen und Schutzgewahrsam befaßt ist, wird nach wie vor fragen (müssen), wann er die Entscheidung eines Richters herbeiführen muß.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)