Es ist heute im Kern nicht mehr umstritten, daß zwischen dem UWG, dem Kartellgesetz und dem AGB-Gesetz ein gewisser Wertungstransfer stattfindet und daß die "Aufrechterhaltung von Wettbewerbsprozessen" auch ein Schutzgut des AGB-Gesetzes ist (82).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein solcher Aufwand wäre aber gerechtfertigt durch das hohe Schutzgut, das auf dem Spiele steht: letztlich die Funktionsfähigkeit der Demokratie.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das Schutzgut öffentliche Ordnung, 1992 von der SPD aus dem Landesverwaltungsgesetz gestrichen, soll nach Darstellung von Johann Wadephul (Inneres) wieder in das Gesetz aufgenommen werden.
( Quelle: DIE WELT 2000)