Schmidt-Jortzig: Nein, es gibt aber die staatliche Schutzpflicht für besonders bedrohte Grundrechte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dafür sprächen schon die Logik und die vorgegebene Schutzpflicht der Regierungen für ihre Landsleute.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der Rechtsstaat muß nämlich Balance halten zwischen dem Gebot einer effektiven Strafverfolgung und seiner Schutzpflicht gegenüber dem einzelnen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Gegenstand der den Gesetzgeber treffenden Schutzpflicht ist jedoch der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese Schutzpflicht schließt die Aufgabe ein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung von Rechtsgütern zu vermeiden.
( Quelle: Tagesschau Online vom 11.12.2004)