Beratung zum sachlichen und territorialen Schutzumfang von Schutzrechtsanmeldungen.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Zum Stand der Technik gehören bei einem Gebrauchsmuster weder Vorbenutzungen im Ausland noch Schutzrechtsanmeldungen mit einem älteren Zeitrang.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)