Schutzrechtsanmeldungen

  1. Beratung zum sachlichen und territorialen Schutzumfang von Schutzrechtsanmeldungen. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  2. Zum Stand der Technik gehören bei einem Gebrauchsmuster weder Vorbenutzungen im Ausland noch Schutzrechtsanmeldungen mit einem älteren Zeitrang. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)