Und somit ist der Windows-User immer noch nicht vor den gefürchteten Schutzverletzungen und Ausnahmefehlern gefeit, die den Betrieb von Windows 3.1 manchmal zu einem Glücksspiel werden ließen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Kollidieren verschiedene Programme miteinander, gibt es "Allgemeine Schutzverletzungen", "Stapelüberläufe" oder "unzulässige Anweisungen".
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)