Schutzverletzungen

  1. Und somit ist der Windows-User immer noch nicht vor den gefürchteten Schutzverletzungen und Ausnahmefehlern gefeit, die den Betrieb von Windows 3.1 manchmal zu einem Glücksspiel werden ließen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Kollidieren verschiedene Programme miteinander, gibt es "Allgemeine Schutzverletzungen", "Stapelüberläufe" oder "unzulässige Anweisungen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)