Bernd Schwalgun erklärt den ausgebliebenen Betrag damit, dass Frau Lonski erst am 13. Juli die letzten Unterlagen eingereicht habe.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Bernd Schwalgun: Nein, während der Ableistung des Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)