Schwangerschaftsabbruchs-Paragrafen

  1. Der Rechtsanspruch war allerdings Teil eines parteiübergreifenden Kompromisses zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs-Paragrafen 218, dessentwegen Merkel sich damals enthielt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2005)