"Wir bieten Beratung in existentiellen Schwangerschaftskonflikten, pränataler Diagnostik, aber auch bei Fehl- und Totgeburten sowie in Fragen der Familienplanung, und wir helfen auch bei allgemeinen Problemen während der Schwangerschaft.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 31.12.2005)
BUNDESPRÄSIDENT: Bundespräsident Rau hat die Kritik der katholischen Kirche zurückgewiesen, die Beratung bei Schwangerschaftskonflikten leiste keinen Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Rechtsgrundlagen für die Beratung sind das Strafgesetzbuch (StGB) 219 und das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) 1 bis 11.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)