Rechtsgrundlagen für die Beratung sind das Strafgesetzbuch (StGB) 219 und das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) 1 bis 11.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1992 schreibt vor, daß eine Beratungsstelle über das geführte Gespräch eine Bescheinigung ausstellen muß.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)