Große Mehrheit für Fristenregelung Abbruch der Schwangerschaft in ersten zwölf Wochen erlaubt Zürich - In der Schweiz darf künftig innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei abgetrieben werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2002)
Es gilt eine Fristenlösung, die Abtreibungen grundsätzlich innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2003)
Eine schon in den ersten Schwangerschaftswochen auftretende Veränderung ist deshalb das sichtbare Glatterwerden der Haut: Freunde und Bekannte bewundern jetzt den frischeren, strahlenden Teint.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)