Schweineschwarten

  1. Es bestehe der Anfangsverdacht, daß Material wie Geflügelkarkassen und Schweineschwarten, die nach EU-Recht als "nicht für den menschlichen Verzehr, Material der Kategorie 3" gekennzeichnet waren, in Lebensmittelbetriebe verschoben worden seien. ( Quelle: Die Welt vom 13.10.2005)