Das Verteidigungsministerium verlor erst gegen Schweinrich und dann gegen Lärz und Zechlin.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.07.2003)
Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab in einem Eilverfahren einer Klage der Gemeinde Schweinrich statt, die sich gegen die sofortige Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes richtete.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.09.2003)
Die Gemeinden Schweinrich und Rossow haben juristische Schritte eingeleitet, um das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum so genannten Bombodrom durchzusetzen und die Bundeswehr zum Verlassen des Truppenübungsplatz zu erzwingen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.01.2001)