Schwellenbetrag

  1. Von besonderer Bedeutung für die Banken ist die Regelung, daß diese bei Finanztransaktionen bei einem Schwellenbetrag in Höhe von 30 000 DM oder mehr zukünftig diejenige Person identifizieren müssen, die ihnen gegenüber auftritt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)