Schwerbehinderung

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  1. Zukünftig wird also unter anderem nur noch derjenige Versicherte mit 60 Jahren in Rente gehen können, der eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent nach- und 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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