Diese Mittel sollen den Hochschulen zur Förderung von Umstellungen und Schwerpunktbildungen in Lehre und Forschung sowie zur "Förderung von Exzellenz" zur Verfügung stehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2005)
Die Bewältigung muß durch Einsparungen, durch andere Schwerpunktbildungen und gegebenenfalls durch Aktivierung von Vermögen erfolgen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)