Schwerstpflegebedürftigkeit

  1. Abgesehen davon, daß 750 Mark die Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit nicht annähernd decken: Das Pflegegeld wird auf die Sozialhilfe angerechnet, unterm Strich hat sich für die Familie des Bedürftigen also nichts geändert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)