Schwundstufen

  1. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist nur in Schwundstufen feststellbar, weil sich die Bundesgesetze im Interesse der so genannten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik ständig ausgebreitet haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2004)