Sie begegnet praktischen Problemen der Umweltverträglichkeitsprüfung, etwa der Defunktionalisierung des Scoping durch Überfrachtung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Den Abschluß des Scoping bildet die schriftliche Unterrichtung durch die zuständige Behörde. Auch dieser Verfahrensschritt wird konstruktiv geregelt, allerdings unter Verzicht auf die Vorgabe von festen Gliederungspunkten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)