SdK-Vorstand
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Der SdK-Vorstand sieht kaum Chancen für Schadenersatzklagen freier Aktionäre.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.03.2002)
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Grundlage für eine Schadensersatzklage sei der Paragraf 823 des BGB, ergänzt SdK-Vorstand Harald Petersen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
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