Die EU-Regeln sehen vor, dass ein Unternehmen nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Beihilfe entweder vollständig zurückzahlen oder einen Restrukturierungsplan bei der Kommission einreichen muss.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.10.2002)
Der Wiederholungstäter aus Lüneburg habe die Überschreitung der in der Strafprozessordnung vorgesehenen Sechs-Monats-Frist für die U-Haft selbst verursacht, indem er sich einer psychiatrischen Begutachtung entzogen habe.
( Quelle: ZDF Heute vom 21.11.2002)