Das gilt neben den unmittelbaren Anwohnern auch für das gesamte südliche Naherholungsgebiet wie Grünau, Bohnsdorf, Eichwalde, Schulzendorf, Schmöckwitz, Müggelheim, Wilhelmshagen, Rahnsdorf sowie die Anwohner des Müggelsees, der Dahme und des Seddinsees.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)