Morgen, Freitag, Sonnabend und Sonntag werden in unmittelbarer Nähe der Ostsee unweit des Seebades Heiligendamm die Rennen gestartet.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.07.2002)
So verlangte die Zoppoter Badeordnung 1820: "Ohne ausdrückliche Vorschrift des Arztes darf kein Kranker den Gebrauch des Seebades sich erlauben." Und so hielten sich die wenigen Gäste nicht länger als medizinisch notwendig am Strand auf.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)
In dieser Woche hat das Bundesvermögensamt zwei der noch erhaltenen fünf Blöcke des Seebades Prora verkauft.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)