Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

  1. Nach der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung hätte die aus dem Nord-Ostsee-Kanal kommende "Arctic Ocean" das auf der Elbe in Richtung Nordsee fahrende Küstenmotorschiff passieren lassen müssen. ( Quelle: Die Welt vom 08.12.2005)