Die Richter verurteilten den verklagten Verlag, den Übersetzern neben Seitenhonorar umsatzabhängige Vergütungen zu bezahlen: bei der Hardcover-Ausgabe ein Prozent des Nettoverkaufspreises bis 50 000, zwei Prozent ab dem 50 001.
( Quelle: Die Welt vom 01.12.2005)