Sie fanden deren Argumente gegen die Cannabis-Produkte in einer Veröffentlichung des Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM) wieder - und der wird im Kieler Sektenbericht als "rechte Psychosekte" eingestuft.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Erwähnung der Glaubensgemeinschaft im Sektenbericht könne den klagenden Verein "nicht in eigenen Rechten verletzen".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)