Selbstabsicherung

  1. Aber das ist eben ein typisches Phänomen der bürokratisierten Sicherheit, bei der es in erster Linie um Selbstabsicherung der beteiligten Instanzen geht, damit diese im Ernstfall, wenn etwas schief geht, nicht zu belangen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)