Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher.
( Quelle: Tagesschau vom 11.11.2005)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.11.2005)
Von wegen Billigrotweintrinker, Selbstdreher, Langschläfer, Hungerleider bei unterstem Beitragssatz zur Künstlersozialkasse.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.07.2002)