Selbsthilfeverbänden

  1. Diese Behindertenorganisation bezieht sich als Dachverband von rund 70 Selbsthilfeverbänden mit ihrem Namen auf den Artikel 3 im Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.04.2005)