Nach Hubers Auffassung widerspricht dies nicht nur E.P.'s Aussage vor Gericht, es verstößt auch gegen das Westberliner Senatorengesetz, das Senatoren derartige Nebentätigkeiten verbietet.
( Quelle: TAZ 1990)
Nach dem Senatorengesetz ist nur ein Titel erlaubt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2003)