Wie der stellvertretende Senatssprecher Henschel mitteilte, wurden die Zurückweisungen durch die DDR in 34 Fällen ausgesprochen, in denen Angehörige der Betreffenden einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt hatten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.09.2003)