Senderecht

  1. Bislang haben die Staatssender Doordashan (Fernsehen) und All India Radio alleiniges Senderecht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Damit besitzt sie das Senderecht gem. § 20 UrhG und das Wiedergaberecht gem. § 22 UrhG, die als urheberrechtliche Verwertungsrechte durch § 97 UrhG geschützt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)