Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder jene, die davor bereits Rente, Pension, Vorruhestands- oder Altersübergangsgeld beziehen, haben Anspruch auf die Seniorenkarte der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Seniorenkarte, die Vergünstigung für Kinderreiche sowie die unter dem Namen "Grüne Karte" bekannte verbilligte Benutzung des FVV werden nicht mehr ausgegeben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)