Seniorenwohnstifte

  1. Bei der Beurteilung der künftigen Aussichten des Marktes für Sozialimmobilien muss grundsätzlich zwischen Seniorenwohneinrichtungen (Betreutes Wohnen und Seniorenwohnstifte) und den Einrichtungen der stationären Pflege unterschieden werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.02.2004)