Serienstraftäters

  1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat grünes Licht für die Abschiebung des türkischen Serienstraftäters "Mehmet" gegeben. ( Quelle: )
  2. Der Fall des jugendlichen Serienstraftäters Mahmoud ist ein Einzelfall, das betonen alle Experten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.03.2003)
  3. Der Fall "Mehmet" sorgt auch nach der Abschiebung des 14jährigen Serienstraftäters in die Türkei weiter für Streit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" gegen seine Abschiebung in die Türkei wegen formaler Mängel abgelehnt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. VERFASSUNGSGERICHT: Der Fall des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" aus München wird möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)