Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat grünes Licht für die Abschiebung des türkischen Serienstraftäters "Mehmet" gegeben.
( Quelle: )
Der Fall des jugendlichen Serienstraftäters Mahmoud ist ein Einzelfall, das betonen alle Experten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.03.2003)
Der Fall "Mehmet" sorgt auch nach der Abschiebung des 14jährigen Serienstraftäters in die Türkei weiter für Streit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" gegen seine Abschiebung in die Türkei wegen formaler Mängel abgelehnt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
VERFASSUNGSGERICHT: Der Fall des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" aus München wird möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)