Der Bundesgerichtshof (BGH) hob mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung die seit mehr als 100 Jahren geltende Rechtsprechung zu Serienstraftaten auch bei Steuerhinterziehung auf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Serienstraftaten bei Betrug und sexuellem Mißbrauch müssen von den Gerichten künftig neu bewertet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Das gilt insbesonders für schwere Serienstraftaten wie Autodiebstahl und Einbruch.
( Quelle: BILD 1999)