Seuchenrechts

  1. Die Zwangsmaßnahmen des Seuchenrechts würden bei Aids nicht greifen; eine Meldepflicht führe höchstens dazu, daß sich Personen aus Risikogruppen gar nicht erst testen ließen oder daß Infizierte abtauchten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)