Den beabsichtigten Regelungen liegt ein Sexualitätsbegriff zugrunde, der letztlich nur in der Zeugungssexualität etwas "Gottgewolltes" sieht und so von vornherein der homosexuellen Liebesfähigkeit diese Qualifizierung abspricht, sie also "verteufelt".
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)