Im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sollen ein oder zwei unabhängige technische Überwachungsvereine demnächst die Sicherheitsanalysen der Betreiber durchchecken und vor Ort eine Anlageüberwachung durchführen.
( Quelle: TAZ 1993)
Die Firmen haben nach der Bonner Störfallverordnung Sicherheitsanalysen zu erstellen und Hessen hat diese von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)