Das Karlsruher Urteil vom Mai 1993 enthielt neben der Kriminalisierung der Sache auch einen "Sicherstellungsauftrag" an den Gesetzgeber, nämlich die Pflicht, eine wohnortnahe Beratung und ärztliche Versorgung der Frauen zu gewährleisten.
( Quelle: TAZ 1997)
Sicherstellungsauftrag und Selbstverwaltung waren tüchtige Goldeselchen.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Der so genannte Sicherstellungsauftrag ist die Existenzberechtigung der KVen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.10.2005)
Verweigerten mehr als 50 Prozent der Ärzte in einer Region die Behandlung, gehe der Sicherstellungsauftrag auf die Krankenkassen über.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.01.2003)