Gehe das nicht, weil ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht, "müssen wir solche Leute in Sicherungsgewahrsam nehmen", so Beckstein.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 01.08.2005)
Wenn dies nicht möglich sei, etwa weil ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht, müssten sie in Sicherungsgewahrsam genommen werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 02.08.2005)