Sicherungsleistung

  1. Wenn bei einer Versteigerung ein Beteiligter eine so genannte Sicherungsleistung verlangt, müssen die Interessenten zehn Prozent des Verkehrswertes beim Auktionator hinterlegen - in Form von Schecks, Bürgschaften oder Bargeld. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.11.2005)